Die Betty v. Freienhagen-Unterstützung, zur Förderung von juristischen Absolventen,
richtet sich mit seinem Wesenszweck an Absolventen mit erreichen des früheren Diploms oder heutigen Bachelors
im juristischen Studium. Voraussetzung, für eine Unterstützung im Fortgang des Studiums ist zumindest ein universitärer Abschluss mit der Note "gut", welchen nur die Allerwenigsten erreichen.
Die Betty von Freienhagen-Unterstützung fördert jedoch auch schon
Schülern, welche im Abitur befindlich, mit einer universitär-juristischen Ausbildung liebäugeln und
aufgrund bekundeten Interesses und hierseits bestandenen strukturierten Wesenstest, zumindest als juristisch-begabt
angesehen werden können.
Kommt es in diesem Stadium zu einer Förderung wird diese nach Erreichen der oben beschriebenen Noten im
Studium selbst fortgeführt.
Die Betty v. Freienhagen-Unterstützung nutzt in diesem Zusammenhang über den früheren Betreiber und Eigentümer
Sirko Archut die internationalen Verflechtungen und Netzwerke sowie das know-how des früheren Music-Labels Djenetix Berlin Music.
Besondere Merkmale sind hierbei spezielle Verknüpfungen auch zum Urheberrecht, copyright-law usw.
Das nebenher hierseits auch vor allem benachteiligte Kinder in Fußballvereinen in Berlin,
unterstützt werden, soll nur am Rande Erwähnung finden.
Eine Herzensangelegenheit, sind uns weiterhin auch die nicht seltenen Vorkommnisse und vor allem merkliche
Häufung der Nichtbeachtung geltenden Rechts durch die Gerichte hierzulande. Hier wollen wir effektiv der Ignoranz entgegenwirken, welche durch die Betreibung entsprechender Prozesse aussichtsreich vorangetrieben wird.
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