Das Informationsportal JURAGINS, aus Berlin-Mitte, informiert über etwaig-zu stellende Halb- (1/2) Strafen- und so genannten Zweidrittel- (2/3) wie auch Reststrafenerlass-Anträge welche bei Gericht im Sinne des § 57 StGB eingereicht werden. Dabei werden informativ, bezüglich der auszuformulierenden Anträgen, sämtliche wichtigen Daten des Antragstellenden berücksichtigt. Juragins versteht sich hierbei informativ als Spezialist. Und dies deshalb, weil die nur pauschal gestellten Anträge, eben nicht selten auch diesem Grund abgelehnt werden. Sämtliche, hier zur Verfügung gestellte Informationen, zum kostenlosen Abruf, wurden vom Prädikatsjuristen´ erstellt. Sie sollen in bestimmten, viele betreffenden Rechtsgebieten, eine informative Hilfestellung sein.
Daher ist JURAGINS bei speziellen Informationen in hh keine Rechtsberatungohem Maße seriös und zuverlässig.
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