RUNDFUNKBEITRAG - DER REGELKONFORME
AUSWEG FÜR FIRMEN/Großunternehmen
Hinweis:
Zur rechtsdichten Musterklage-Text-Begründung für eine Verletzug aus Art. 3 GG, für eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht gegen die rechtswidrige Einforderung von Rundfunkbeiträgen, s i e h e hier oben den Menü-Reiter "Art. 133 GG"
Der Musterklagtext ist der verwendete Musterklagetext einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Verkürzte Darstellung / Der konkret-formulierte Ausweg in juristischer Form, muss bei JURAGINS angfragt werden.
Beachte: Die rechtsdichte unmöglich anfechtbare Prüfung im Rahmen der Grundrechtsprüfung von Art. 3 GG unter
dem "Reiter" - hier oben - der "Deutschen Lage".
Demnächst: Zusätzlich die VÖ der Grundrechtsprüfung von Art. 2; Art. 1 i.V.m. Art. 2 und Art. 5 GG. Diese
Prüfungen sind im Ergebnis jedoch auslegungsfähig.
AKTUELLES wegen der häufigen Informationsanfrage: Der vielzitierte Beschluss vom Landgericht Tübingen (5 T 280/16) ist zwar noch nicht rechtskräftig, dennoch könnte diese Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt entscheidende Wirkung entfalten. Entscheidend hierbei ist, dass eine etwaig-eingerechte Beschwerde nach §§ 570, 574 ZPO keine aufschiebende Wirkung hat.
DER AUSWEG:
Der juristische Ausweg, aus dem Rundfunkbeitrag für Frmen und Großunternehmen, ist bei regelkonformer Rechtsanwendung, spätestens beim Bundesverfassungsgericht, rechtsdicht und nicht juristisch auslegbar.
Das heißt, dass das JURAGINS vorliegende Ergebnis, beziehungsweise der juristisch-ausformulierte Ausweg, nicht interpretationsfähig ist.
Das heißt, es gibt definitiv nur das eine Ergebnis beziehungsweise den JURAGINS vorliegenden juristischen Ausweg, da der Rundfunkbeitrag gegen Art. 3 GG verstößt.
Das heißt, Sie können dem Rundfunkbeitrag ernsthaft entgehen. Näheres auf Anfrage.
JURAGINS BERLIN
Leipziger Str. 47
10117 Berlin-Mitte
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Fax: +49 30 22 36 71 76
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